ALLGEMEINE GESCHAFTSBEDINGUNGEN
of New Edition Home B.V. having its registered office in Alkmaar
(head office and showroom address: Hendrik Figeeweg 1-0004, 2031
BJ Haarlem, The Netherlands – sales office Germany: Mühlwiesenstraße
14, D-34270 Schauenburg, Deutschland).
New Edition Home B.V. is
registered at the Chamber of Commerce in Alkmaar, with number
60869046.
1 GELTUNGSBEREICH
1. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen finden auf alle Angebote, Auftragsbestätigungen und alle von der New Edition Home B.V. (nachfolgend: ‚NEH‘) abgeschlossenen Verträge zur Lieferung von Waren und gegebenenfalls zur Erbringung von Dienstleistungen sowie auf die Erfüllung dieser Verträge Anwendung.
2. Sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, finden (mögliche) Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartei (im Folgenden: der Kunde) keine Anwendung, auch nicht als Ergänzung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von NEH. Anwendung finden sie ausschließlich nur dann, wenn und sofern NEH die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich und schriftlich anerkannt hat und diese nicht im Widerspruch zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von NEH stehen.
3. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unter „Kunde" jede natürliche oder juristische Person zu verstehen, die aufgrund eines abgeschlossenen Kaufvertrags oder eines anderen Vertrags mit NEH eine vertragliche Beziehung eingegangen ist sowie jede natürliche oder juristische Person, die mit NEH einen Kaufvertrag oder einen anderen Vertrag abschließen möchte. Insbesondere ist unter „Kunde“ derjenige zu verstehen, in dessen Auftrag oder auf dessen Rechnung Produkte geliefert werden.
4. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unverhofft ungültig sein oder für nichtig erklärt werden, bleibt der Vertrag im Übrigen davon möglichst unberührt und wird die betreffende Bestimmung durch eine neue Bestimmung, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst entspricht, ersetzt.
5. Auch wenn NEH nicht immer die strikte Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangen sollte, bedeutet dies nicht, dass deren Bestimmungen keine Anwendung finden, oder dass NEH die strikte Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Zukunft nicht mehr verlangen könnte.
2 ANGEBOTE
1. Alle Angebote und Preise sind unverbindlich, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Der Vertrag zwischen NEH und dem Kunden kommt zustande, wenn NEH dem Kunden den vom Kunden erteilten Auftrag schriftlich bestätigt hat. Mündliche Zusagen von und Vereinbarungen mit NEH (oder Mitarbeitern von NEH) binden NEH erst, nachdem und soweit diese von NEH gegenüber dem Käufer schriftlich bestätigt worden sind.
2. Die von NEH erstellten Angebote schließen, insbesondere im Hinblick auf die Bestimmungen im vorigen Absatz, mit ein: Entwürfe, Zeichnungen, Modelle, Muster, Beschreibungen, Abbildungen, Maße usw. sowie alle Anlagen und Unterlagen, die sich auf die Angebote beziehen. Dies alles bleibt, ebenso wie die von NEH in diesem Zusammenhang erstellten Muster, Eigentum von NEH, muss auf Verlangen von NEH zurückgegeben werden und darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von NEH nicht kopiert und/oder an Dritte übergeben werden. In Bezug auf die Rechte am geistigen Eigentum gelten die Bestimmungen von Artikel 10.3. Wenn der Auftrag, auf den sich das Angebot bezieht, nicht innerhalb von 4 (vier) Wochen nach dem Tag, an dem das Angebot erstellt wurde, bei NEH eingegangen ist, kann NEH dem Kunden die Kosten, die mit der Erstellung des betreffenden Angebots einhergegangen sind, insbesondere die Kosten für die Herstellung der im vorigen Absatz genannten Muster, in Rechnung stellen.
3. Hinsichtlich der von NEH in ihren Angeboten, Abbildungen, Zeichnungen, Katalogen und Preislisten gemachten Angaben, der Maße und Gewichte, Farbe, Farbechtheit und dergleichen, hat der Kunde mit den für die ordnungsgemäße Ausführung erforderlichen üblichen Toleranzen, geringfügigen Abweichungen und Änderungen z.B. von Konstruktionen oder Teilen zu rechnen. Die von NEH gelieferten Produkte können folglich von der Beschreibung in den Katalogen, Preislisten oder Auftragsbestätigungen, sofern und soweit es geringfügige Unterschiede und Änderungen betrifft, abweichen.
3 LIEFERUNG UND LIEFERUNGSFRISTEN
1. Bei den von NEH angegebenen Lieferzeiten handelt es sich um unverbindliche Richtzeiten und keine Fixtermine. Ein Vertrag kann vom Kunden nicht wegen einer Fristüberschreitung aufgelöst werden - es sei denn, die Erfüllung ist zweifelsohne dauerhaft unmöglich - und der Kunde kann wegen Fristüberschreitung keinen Anspruch auf Schadensersatz erheben, es sei denn, NEH hat den Vertrag nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist und innerhalb einer schriftlich angekündigten, angemessene Frist auch nicht oder nicht ganz erfüllt. Eine Auflösung ist in diesem Fall nur insoweit zulässig, als vom Kunden nicht vernünftigerweise verlangt werden kann, den Vertrag aufrechtzuerhalten.
2. Wird in einem Vertrag ein internationaler Handelsbegriff verwendet, bedeutet dies, dass die Lieferung gemäß der entsprechenden Definition dieses Handelsbegriffs in der neuesten Version der Incoterms der Internationalen Handelskammer (ICC) erfolgt. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung ab Lager NEH.
3. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, wird der Transport der vom Kunden bestellten Produkte von NEH bestimmt. Die Transportkosten gehen auf Rechnung des Kunden.
4. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, erfolgt
die Lieferung der Produkte in Deutschland wie nachfolgend:
Der Mindestauftragswert beträgt € 100,-, ab einem Auftragswert
von € 250,- liefern wir frei Haus.
Die Versandkosten für Aufträge unter € 250,- betragen für Glas,
Keramik und Porzellanlieferungen € 25,- und für alle anderen
Lieferungen € 9,-.
5. Sobald die zu liefernden Produkte am Bestimmungsort vom Transportmittel verladen oder im Lager von NEH an den Kunden übergeben worden sind, geht die Gefahr dieser Produkte auf den Kunden über.
6. Bittet der Kunde darum, die Lieferung der Produkte auf eine andere dann die gebräuchliche Weise stattfinden zu lassen, dann kann NEH die damit verbundenen Kosten dem Kunden in Rechnung stellen.
7. Bei Nichtabnahme der Produkte durch den Kunden ist NEH berechtigt, die Produkte auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern - in diesem Fall gilt die Lieferung als erfolgt oder, nach Ermessen von NEH, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention ganz oder teilweise aufzulösen. Das Vorstehende lässt die sich aus dem gemeinen Recht ergebenden Rechte von NEH unberührt; insbesondere behält sich NEH auch das Recht auf vollständigen Schadensersatz vor.
8. Eventuelle Rücksendungen an NEH müssen stets frei Haus und unter Angabe von Gründen erfolgen: Bei Nichteinhaltung dieser Bedingung ist NEH berechtigt, die Rücksendung zu verweigern und/oder auf Kosten des Kunden zurückzuschicken. Rücksendungen erfolgen auf Gefahr des Kunden.
4 PREISE
1. Alle von NEH angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, ab Lager. Sofern von NEH nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise und Beträge ohne Mehrwertsteuer und andere staatliche Abgaben.
2. Die angegebenen Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Kostenfaktoren wie Währungskosten, Herstellerpreise, Rohstoff- und Materialpreise, Lohn- und Transportkosten, Steuern, Einfuhrzölle und andere staatliche Abgaben.
3. Erhöhen sich nach Vertragsabschluss die Frachttarife, so ist NEH berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen, und hat der Kunde diesen Preis zu zahlen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde, dass der Preis ein Festpreis ist. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer oder anderer staatlicher Abgaben kann jederzeit auf den Preis aufgeschlagen werden. Auch den Anstieg sonstiger Kosten, die NEH nach 3 (drei) Monaten nach Vertragsabschluss im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages anfallen - zum Beispiel ein Anstieg der Einkaufspreise und Löhne oder infolge von Änderungen beim Wechselkursverhältnis - kann NEH auf den Preis aufschlagen.
5 ZAHLUNG
1. Alle Zahlungen an NEH sind ohne Abzug von Rabatt oder Verrechnung in der von NEH anzugebenden Weise und innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten, sofern nicht schriftlich eine andere Frist vereinbart oder auf der Rechnung angegeben wurde. NEH ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und diese gesondert in Rechnung zu stellen.
2. NEH ist jederzeit berechtigt, vor der (weiteren) Erfüllung eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung oder eine Ersatzsicherheit in der von NEH gewünschten Form zu verlangen.
3. Wenn der Kunde die (vollständige) Zahlung nicht rechtzeitig vornimmt, ist er, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung erforderlich ist, in Verzug. In einem solchen Fall ist NEH berechtigt, die Erfüllung aller Verpflichtungen gegenüber dem Kunden auszusetzen, zugleich hat NEH Anspruch auf Schadenersatz gemäß Artikel 6:74 BW [niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch], unbeschadet aller anderen Rechte, die sich aus dem gemeinen Recht ergeben.
4. Zahlt der Kunde nicht fristgerecht, ist NEH berechtigt, ohne dass es einer weitere Mitteilung von NEH bedarf, ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Tag der vollständigen Zahlung Verzugszinsen in Höhe des am Fälligkeitsdatum geltenden Zinssatzes bei Handelsgeschäften gemäß 6:119a BW zu berechnen. Diese Zinsen sind ohne weitere Inverzugsetzung sofort fällig und zahlbar. Darüber hinaus hat der Kunde NEH die mit der Einziehung der Forderung(en) einhergehenden Kosten zu erstatten. Diese Kosten werden auf 15 % des Rechnungsbetrags festgelegt, unbeschadet des Rechts von NEH, weitere angemessene Kosten gemäß Artikel 6:96 Absatz 2 Buchstabe c BW in Rechnung zu stellen. Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, in der NEH Recht gegeben wird, ist der Kunde zudem verpflichtet, NEH die tatsächlich angefallenen Verfahrenskosten zu erstatten.
5. Zahlungen des Kunden dienen immer und in erster Linie der Begleichung aller fälligen Zinsen und Kosten und dann der Begleichung der am längsten ausstehenden fälligen Rechnungen, auch wenn der Kunde angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.
6 EIGENTUMSVORBEHALT
1. Der Kunde wird nur unter aufschiebender Bedingung Eigentümer der von NEH gelieferten oder noch zu liefernden Produkte. NEH bleibt so lange Eigentümer dieser Produkte, wie der Kunde die Forderungen von NEH bezüglich der Gegenleistung aus dem Vertrag oder einer anderen Vereinbarung nicht bezahlt hat. NEH bleibt zudem so lange Eigentümer der gelieferten und noch zu liefernden Produkte, wie der Kunde die im Rahmen dieser Vereinbarungen ausgeführten oder noch auszuführenden Arbeiten nicht bezahlt hat, und so lange der Kunde die Forderungen aufgrund der Nichteinhaltung dieser Vereinbarungen, einschließlich Geldstrafen, Zinsen und Kosten, nicht bezahlt hat.
2. Solange der Kunde die oben genannten Forderungen nicht bezahlt hat, ist er nicht berechtigt, ein Pfandrecht an den von NEH gelieferten Produkten zu bestellen und verpflichtet er sich, gegenüber Dritten, die ein solches Recht bestellen wollen, nach erster Aufforderung von NEH zu erklären, nicht zur Bestellung eines Pfandrecht berechtigt zu sein.
3. Für den Fall, dass der Kunde irgendeine vertragliche Verpflichtung in Bezug auf verkaufte Waren oder zu verrichtende Arbeiten gegenüber NEH nicht erfüllt, ist NEH, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, berechtigt, die Waren, sowohl die ursprünglichen als auch die neu gebildeten Waren, zurückzunehmen. Der Kunde wird NEH genehmigen, den Ort, an dem sich diese Waren befinden, zu betreten.
4. NEH verschafft dem Kunden zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde alle seine Zahlungs-verpflichtungen aus diesem Vertrag und ähnlichen Verträgen erfüllt hat, das Eigentum an den gelieferten Waren, vorbehaltlich des Pfandrechts von NEH an anderen Forderungen, die NEH gegenüber dem Kunden hat. Der Kunde wird nach erster Aufforderung von NEH bei allen diesbezüglich erforderlichen Maßnahmen kooperieren.
5. Bleibt der Kunde nicht innerhalb der Frist von 30 Tagen nach dem in Artikel 5.1 genannten Rechnungsdatum säumig, ist NEH berechtigt, den Vertrag mittels einer an den Kunden gerichteten schriftlichen Auflösungserklärung aufzulösen. Der Kunde ist dann verpflichtet, die von NEH gelieferte Ware zurückzugeben bzw. die von NEH erbrachte Leistung auf andere Weise rückgängig zu machen.
7 REKLAMATIONEN
1. Sichtbare Transportschäden oder Mängel müssen, unter Einhaltung der entsprechenden Anweisungen von NEH, vom Kunden innerhalb von 24 (vierundzwanzig) Stunden nach der Lieferung schriftlich an NEH gemeldet werden, da der Kunde sonst sein Recht, sich darauf berufen zu können, verwirkt. Außerdem müssen sichtbare Transportschäden vor Annahme der Sendung beim Transportunternehmen nachweisbar reklamiert und durch dieses schriftlich bestätigt werden.
2. Reklamationen des Kunden, die sich auf eine falsche Lieferung oder Mängel an den Produkten beziehen, hat der Kunde NEH innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Dieser Frist ersetzt die Qualifikation „mit gebotenen Eile“ im Sinne von 7:23 Absatz 1 BW. Der Kunde hat die Pflicht, die Produkte direkt nach der Lieferung auf ihre Funktionalität und eventuelle Mängel zu kontrollieren.
3. Die Anwendbarkeit von Artikel 7:46f Absatz 1 wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
4. Die Rücksendung gelieferter Produkte bedarf der vorherigen Genehmigung von NEH und hat gemäß den von NEH zu erteilenden (Transport-)Anweisungen zu erfolgen. Die Genehmigung zur Rücksendung oder Entgegennahme der Produkte durch NEH bedeutet keinesfalls, dass NEH anerkennt, dass der vom Kunden beanstandete Mangel aufgetreten ist. Rücksendungen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von NEH müssen von NEH nicht angenommen werden. Nimmt NEH in einem solchen Fall dennoch Retouren entgegen, werden die Produkte auf Kosten und Gefahr des Kunden gelagert und zu seiner Verfügung gehalten.
8 HÖHERE GEWALT
1. Kommt NEH einer Verpflichtung gegenüber dem Kunden nicht nach, so ist diese Nichterfüllung NEH nicht anzurechnen, wenn die Erfüllung der betreffenden Verpflichtung durch einen vorhersehbaren oder nicht vorhersehbaren Umstand, der sich außerhalb der Kontrolle von NEH befindet, erschwert oder unmöglich gemacht wird, wie: bei Nichterfüllung - insbesondere verspätete oder nicht erfolgte Lieferung - durch Lieferanten und/oder Transportunternehmen (einschließlich des Verlusts von Waren während des Transports), Mangel an notwendigen Materialien oder Arbeitskräften auf dem Markt, Arbeitskonflikte, Sabotage, Diebstahl aus den Lagern von NEH, staatliche Maßnahmen (einschließlich ausländischer Regierungen) wie Transport-, Einfuhr-, Ausfuhr- oder Produktionsverbote, Naturkatastrophen, schlechtes Wetter, Blitzschlag, Feuer, Explosionen, Krieg oder ähnliche Situationen.
2. Tritt eine Situation im Sinne von Absatz 1 dieses Artikels ein, so ist NEH berechtigt, den Vertrag aufzulösen beziehungsweise dessen Erfüllung auszusetzen oder die Vertragsbedingungen anderweitig zu ändern, ohne dass NEH aufgrund dessen zu einer Schadensersatzleistung verpflichtet ist. Über die Unfähigkeit der Vertragserfüllung und die Ausübung der oben genannten Befugnisse wird der Kunde von NEH so schnell wie möglich informiert.
9 HAFTUNG
1. NEH übernimmt Haftung nur in dem Maße, wie sie in diesem Artikel festgelegt ist.
2. Der Käufer kann gegenüber NEH nur dann (Gewährleistungs-)Ansprüche geltend machen, wenn die Gewährleistungsverpflichtungen bezüglich der von NEH gelieferten Produkte nicht von Dritten (z.B. Lieferanten oder Herstellern von NEH) übernommen worden sind. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung von NEH auf Mängel, die auf Fertigungs- und Materialfehler zurückzuführen sind.
3. Bei zurechenbarer Nichterfüllung des Vertrages ist NEH nur für Schadensersatz statt Leistung haftbar, d.h. haftet für den Ersatz des Wertes der ausgebliebenen Leistung oder - von NEH zu bestimmen - für die Lieferung von Ersatzware nach Rückgabe der mangelhaften Ware. Jegliche Haftung von NEH für jede andere Form von Schaden ist ausgeschlossen, insbesondere die Haftung für zusätzliche Entschädigung in welcher Form auch immer, Entschädigung für indirekte oder Folgeschäden oder Schäden durch Gewinnausfall. Darüber hinaus haftet NEH niemals für Verzugsschäden, Schäden durch Datenverlust, Schäden durch Überschreitung von Lieferfristen, Schäden durch mangelnde Mitwirkung, Informationen oder Materialien des Kunden sowie Schäden durch Informationen oder Beratung des Kunden, deren Inhalt nicht ausdrücklich Bestandteil einer schriftlichen Vereinbarung ist. NEH ist unter keinen Umständen haftbar, wenn der Kunde Änderungen an den von NEH gelieferten Produkten und/oder Dienstleistungen vornimmt oder von Dritten vornehmen lässt. Dies gilt auch für die Nutzung für Zwecke, für die die Produkte und/oder Dienstleistungen nicht geliefert wurden.
4. Der von NEH zu zahlende Schadensersatz für die zurechenbare Nichterfüllung eines Vertrags wird unter keinen Umständen die Summe der auf der Grundlage dieses Vertrags in Rechnung gestellten Beträge (ohne Mehrwertsteuer) übersteigen. Eine vom Kunden ausgehandelte und von NEH gewährte Gutschrift wird von den Beträgen und Preisen, auf die in diesem Absatz Bezug genommen wird, abgezogen.
5. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von NEH, für die NEH gesetzlich haftbar gemacht werden kann, haftet NEH nur für Schadensersatz bei Tod oder Körperverletzung. In diesen Fällen übersteigt die Höhe des Schadensersatzes in keinem Fall die Versicherungssumme pro Schadensfall, wobei eine Reihe von zusammenhängenden Ereignissen als ein Ereignis betrachtet wird.
6. Die Haftung von NEH für Schäden, die auf eine andere als die in Absatz 4 dieses Artikels erwähnte unerlaubte Handlung zurückzuführen sind, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Wenn und soweit man sich nicht auf das Gesetz berufen kann, wird der Schadensersatz pro Ereignis - wobei eine Reihe zusammenhängender Ereignisse als ein Ereignis betrachtet wird - in keinem Fall über den Betrag (ohne Mehrwertsteuer) hinausgehen, der in dem Vertrag, in dessen Rahmen das Ereignis eingetreten ist, vereinbart wurde oder in Ermangelung dessen in dem Vertrag, der zum Zeitpunkt des Schadenseintritts zwischen den Parteien gilt, festgelegt wurde, jedoch niemals höher als die Versicherungssumme ausfallen.
7. Bedingung für den Anspruch auf Schadensersatz/Reklamation ist, dass der Kunde dies innerhalb von 14 Tagen, nachdem der Schaden entstanden ist, NEH schriftlich meldet. Der Kunde ist nicht berechtigt, Waren, die von ihm nicht begründet reklamiert werden, zurückzusenden. Erfolgt dies dennoch, nach Einschätzung von NEH ohne triftigen Grund, dann gehen alle Kosten für die Rücksendung und zusätzliche Kosten auf Rechnung des Kunden. NEH ist in dem Fall berechtigt, die Waren auf Rechnung und Gefahr des Kunden bei Dritten zu lagern.
8. Der Kunde stellt NEH vor Schäden, die ihm aufgrund von Ansprüchen
Dritter im Zusammenhang mit den von NEH gelieferten Produkten
und/oder Dienstleistungen entstehen könnten, frei, insbesondere:
* vor Ansprüchen Dritter, insbesondere Mitarbeiter des Kunden,
die durch unrechtmäßige Handlungen von Mitarbeitern von NEH, die
dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden und die unter dessen
Aufsicht oder auf dessen Anweisungen arbeiten, Schaden erleiden;
* vor Ansprüchen Dritter, insbesondere Mitarbeiter von NEH, die
im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags infolge von
Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder von gefährlichen
Situationen in dessen Unternehmen Schaden erleiden;
* vor Ansprüchen Dritter, die infolge eines Mangels an den von
NEH gelieferten Produkten und/oder Dienstleistungen, die vom
Käufer als Ergänzung von oder im Zusammenhang mit Produkten
und/oder Dienstleistungen des Käufers und/oder Dritter verwendet,
geändert oder weitergeliefert wurden, Schaden erleiden, es sei
denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht infolge der oben
genannten Verwendung, Änderung oder Weiterlieferung aufgetreten
ist.
9. Unter Berücksichtigung der Bestimmungen in Absatz 1 bis 7 dieses Artikels beschränkt sich die Haftung von NEH, sofern diese rechtlich festgestellt werden sollte, in jedem Fall auf den Betrag, der im betreffenden Fall im Rahmen der Unternehmenshaftpflichtversicherung von NEH ausgezahlt wird. In allen Fällen, in denen aufgrund dieses Artikels eine Haftung rechtlich festgestellt wird, hat der Kunde nur Anspruch auf Schadensersatz, wenn und soweit die Versicherung von NEH in dem betreffenden Fall einen Anspruch auf Leistung gewährt.
10 GEISTIGES EIGENTUM
1. Alle geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte an allen Produkten/Dienstleistungen, Entwürfen, Zeichnungen, Modellen, Mustern, Beschreibungen, Abbildungen, Messungen, Werkzeugen, Analysen, Dokumentationen, Berichten, die im Rahmen eines Auftrags oder Vertrags geliefert werden, liegen ausschließlich bei NEH.
2. Der Kunde kann die in Absatz 1 genannten Rechte in keiner Weise geltend machen. Der Kunde darf die von NEH gekauften Produkte nur in unveränderter Form verkaufen. Es ist dem Kunden ausdrücklich nicht gestattet, die gekauften Produkte in irgendeiner Weise zu verändern, zu reproduzieren oder zu kopieren. Ebenso wenig ist es dem Kunden gestattet, die auf den Produkten abgebildeten Zeichnungen, Illustrationen, Gemälde usw. in irgendeiner Weise zu verwenden, es sei denn mit und in Übereinstimmung mit der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung von NEH.
3. Alle Markennamen, Logos und Fotos dürfen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von NEH für Werbezwecke und Vermarktung genutzt werden. NEH hat das Recht diese Genehmigung jederzeit, auch ohne Angabe von Gründen, zu widerrufen.
11 VERPFLICHTUNGEN DES KÄUFERS
1. Der Kunde stellt NEH stets rechtzeitig alle Daten und Informationen zur Verfügung, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags nützlich und notwendig sind, und wird diesbezüglich uneingeschränkt kooperieren.
2. Liegen NEH die für die Durchführung des Auftrages oder Vertrages erforderlichen Informationen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vereinbarungsgemäß vor oder erfüllt der Kunde seine Verpflichtungen in sonstiger Weise nicht, so ist NEH in jedem Fall berechtigt, die Durchführung des Auftrages oder Vertrages auszusetzen und hat NEH das Recht, die dadurch entstehenden Kosten zum üblichen Tarif in Rechnung zu stellen.
12 VERTRAGSAUFLÖSUNG
1. NEH ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise aufzulösen, wenn der Kunde eine Verpflichtung aus dem Vertrag nicht erfüllt, die so schwerwiegend ist, dass von NEH die Fortsetzung der Vertragsausführung vernünftigerweise nicht verlangt werden kann, und der Kunde, nachdem er per Einschreiben in Verzug gesetzt und ihm eine angemessene Frist zur Nacherfüllung eingeräumt wurde, seiner Verpflichtung weiterhin nicht nachkommt beziehungsweise keine geeigneten Schritte zur Behebung der Situation unternimmt.
2. NEH kann den Vertrag in jedem Fall mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise schriftlich kündigen, wenn der Kunde für insolvent erklärt wird, wenn der Kunde einen Zahlungsaufschub beantragt oder dieser ihm gewährt wird oder wenn der Kunde anderweitig nicht in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. NEH ist bei einer Vertragsauflösung im Sinne des vorigen Satzes niemals zur Zahlung eines Schadenersatzes verpflichtet.
3. Hat der Käufer zum Zeitpunkt der Auflösung bereits Leistungen im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung erhalten, kann NEH den Vertrag nur teilweise und ausschließlich für den Teil, den NEH noch nicht erfüllt hat, auflösen. Die vor der Auflösung im Zusammenhang mit dem, was NEH bereits im Rahmen der Vertragserfüllung geleistet oder geliefert hat, von NEH in Rechnung gestellten Beträge bleiben in voller Höhe fällig und sind zum Zeitpunkt der Auflösung sofort fällig und zahlbar.
4. Die Auflösung des Vertrags erfolgt per Einschreiben mit Empfangsbestätigung an die andere Partei.
13 SONSTIGE BESTIMMUNGEN
1. Änderungen oder Ergänzungen der Auftragsbestätigung, des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, soweit sie schriftlich vereinbart wurden.
2. Die Nutzung der von NEH gelieferten Wahren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers.
3. Mitteilungen, die die Parteien aufgrund dieses Vertrags aneinander haben, erfolgen schriftlich. Mündliche Mitteilungen, Zusagen oder Vereinbarungen sind für die Parteien nicht bindend, es sei denn, sie wurden schriftlich bestätigt.
4. NEH ist berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, auf Dritte zu übertragen.
5. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, auf Dritte zu übertragen, es sei denn, NEH hat dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unter Dritten sind in diesem Zusammenhang auch mit dem Käufer verbundenen oder liierten Parteien gemeint.
14 ANWENDBARES RECHT
Alle Angebote von NEH und von NEH abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem niederländischen Recht.
15 SCHLICHTUNGSREGELUNG
Alle Streitigkeiten in Bezug auf das Zustandekommen, die Auslegung oder Durchführung eines Auftrags oder Vertrags, worauf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, sowie alle anderen Streitigkeiten in Bezug auf oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, entweder rechtlicher oder tatsächlicher Natur, ohne Ausnahme, werden vor dem zuständigen Gericht in Haarlem geschlichtet, es sei denn, NEH gibt schriftlich an, die Streitigkeit einem anderen Gericht vorlegen oder die Angelegenheit in einem Schiedsverfahren schlichten zu wollen.
These General Terms and Conditions have been filed under the number 60869046 at the Chamber of Commerce in Alkmaar, The Netherlands.